Vom Kruzifix bis zum Händedruck. Die neuere Rechtsprechung des schweizerischen Bundesgerichts im Bereich Religion und öffentliche Schulen

Autor/innen

  • Burim Ramaj

DOI:

https://doi.org/10.26034/fr.zfrk.2016.034

Abstract

Die Religionsfreiheit ist in Art. 15 der Schweizer Bundesverfassung (BV) verankert, wodurch die Glaubens- und Gewissensfreiheit gewährleistet werden. Dieser Schutz wird allen natürlichen Personen gewährt. Wie jedes andere Grundrecht kann die Religionsfreiheit aber auch – bei Vorliegen der verfassungsrechtlichen Bedingungen – eingeschränkt werden. Im Bereich von öffentlichen Schulen musste das Bundesgericht in verschiedenen Fällen die Tragweite der Religionsfreiheit ermitteln.

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Veröffentlicht

03.11.2016

Ausgabe

Rubrik

Religion und Gesellschaft