Vom Kruzifix bis zum Händedruck. Die neuere Rechtsprechung des schweizerischen Bundesgerichts im Bereich Religion und öffentliche Schulen
DOI:
https://doi.org/10.26034/fr.zfrk.2016.034Abstract
Die Religionsfreiheit ist in Art. 15 der Schweizer Bundesverfassung (BV) verankert, wodurch die Glaubens- und Gewissensfreiheit gewährleistet werden. Dieser Schutz wird allen natürlichen Personen gewährt. Wie jedes andere Grundrecht kann die Religionsfreiheit aber auch – bei Vorliegen der verfassungsrechtlichen Bedingungen – eingeschränkt werden. Im Bereich von öffentlichen Schulen musste das Bundesgericht in verschiedenen Fällen die Tragweite der Religionsfreiheit ermitteln.Downloads
Veröffentlicht
03.11.2016
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Rubrik
Religion und Gesellschaft
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